Wir erstellen Ihren Energieausweis für Nichtwohngebäude & Gewerbeimmobilien in Bremen und Umgebung

Energieausweise für Nichtwohngebäude, Gewerbe sind unsere Passion.

Wir sind Experte für gewerblich genutzte Immobilien in Bremen und Umgebung seit mehr als 25 Jahren.

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Mit uns erhalten Sie für Ihre gewerblich genutzte Immobilie den richtigen, rechtsgültigen und sicheren Energieausweis für Nichtwohngebäude innerhalb von nur 24 Stunden.

So einfach ist es, einen Energiepass für Ihr Gewerbe bzw. Ihre Gewerbeimmobilie ausstellen zu lassen.

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Unser Experte für Energieausweise in Bremen: Stephan Grosser - Ihr Experte und Ansprechpartner vor Ort

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Energieausweis in Bremen Erstellen Lassen Ihr Ansprechpartner Stephan Grosser
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seit 1997 für Bremerinnen und Bremer und im 50km Umkreis tätig.

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Energieausweise für Geschäfts-, Gewerbeimmobilien & Nichtwohngebäude

Gewerbeimmobilien erfordern spezielles Know-how und sind im Vergleich zu Wohngebäuden weitaus komplexer.

Nur bestimmte Energieberater sind berechtigt, Energieausweise für Nichtwohngebäude zu erstellen.

Wir können Ihnen bei Geschäftsgebäuden den für Sie rechtlich vorgeschriebenen Energieausweis erstellen.

Wir stellen Energieausweise in der Region Bremen, Weyhe, Stuhr, Lilienthal, Ritterhude, überall im 50 km Umkreis der Stadt Bremen.

Bei größeren Gebäuden sind wir aber auch bundesweit im Einsatz. Wenn Sie also ein größeres Projekt haben, so kontaktieren Sie uns gerne.

Verlieren Sie keine Zeit, sprechen Sie mit den Profis für gewerbliche Immobilien vom Energiepass Bremen®

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Detaillierte Anfragen sind immer willkommen – Wir antworten innerhalb eines Werktages.

Welchen Energieausweis brauche ich beim Geschäftsgebäude?

Nichtwohngebäude – das heißt rein gewerblich genutzte Objekte – benötigen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis (Wahlfreiheit). Auch öffentliche Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden, zählen zu Nichtwohngebäuden. Bei gewerblich genutzten Gebäuden ist der Energieausweis seit dem 01. Juli 2009 obligatorisch.

Ob ein vereinfachter Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude ausstellbar ist, hängt maßgeblich von der Datenlage ab. Liegen signifikante Leerstände vor oder sind Verbrauchsdaten nicht klar zuordenbar oder beschaffbar, so muss alternativ ein kostenintensiverer Bedarfsausweis für Gewerbeimmobilien ausgestellt werden.

Energieausweise für Nichtwohngebäude – Ihr Experte in Bremen und bundesweit

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist ein komplexes Dokument, das spezifisches Fachwissen erfordert. Als Energiepass Bremen bieten wir Ihnen umfassende Expertise bei der Erstellung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente für Ihre Gewerbeimmobilien. Wir sind Ihr verlässlicher Partner in Bremen, Weyhe, Stuhr und Umgebung – bei größeren Projekten stehen wir Ihnen aber auch bundesweit zur Verfügung.

Grundlagen des Energieausweises für Nichtwohngebäude

Was ist ein Energieausweis und wofür wird er benötigt?

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist ein offizielles Dokument, das die Energieeffizienz von gewerblich oder öffentlich genutzten Immobilien bewertet und dokumentiert. Im Gegensatz zum Energieausweis für Wohngebäude berücksichtigt er spezifische Nutzungszonen wie Büroflächen, Verkaufsräume, Produktionsstätten oder Lagerbereiche. Er erfasst nicht nur den Wärmeverbrauch, sondern auch den Stromverbrauch, da Gewerbeimmobilien häufig einen deutlich höheren Stromverbrauch aufweisen als Wohngebäude.

Der Energieausweis fungiert als eine Art Gütesiegel und bietet Eigentümern, potentiellen Käufern und Mietern wertvolle Informationen über die energetische Qualität des Gebäudes sowie mögliche Energieeinsparpotentiale. Er trägt zur Transparenz im Immobilienmarkt bei und fördert energetische Verbesserungen sowie einen bewussten Umgang mit Energie.

Gesetzliche Verpflichtung für Nichtwohngebäude

Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für Nichtwohngebäude gesetzlich verpflichtend. Er muss in folgenden Fällen vorgelegt werden:

  • Bei Verkauf einer Immobilie
  • Bei Neuvermietung oder Neuverpachtung
  • Bei Neuleasing oder Neubau
  • Für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 qm Fläche für Publikumsverkehr

Seit dem 2. Mai 2021 werden die Anforderungen an den Energieausweis für Nichtwohngebäude im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert, welches die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ersetzt hat.

Ausnahmen von der Energieausweispflicht

Von der Pflicht, einen Energieausweis zu erstellen, sind folgende Gebäude ausgenommen:

  • Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m²
  • Gebäude, die weniger als drei Monate im Jahr genutzt werden
  • Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen

Die zwei Arten von Energieausweisen für Nichtwohngebäude

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis bewertet die Energieeffizienz auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre. Er erfasst die realen Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung.

Diese Art des Energieausweises ist in der Regel kostengünstiger und schneller zu erstellen. Ein verbrauchsorientierter Energieausweis für Gewerbeimmobilien kostet durchschnittlich zwischen 659 € und 2000 € inkl. MwSt., und die Bearbeitungszeit beträgt meist nur 2-3 Tage.

Der Verbrauchsausweis bietet sich besonders für Altbauten an, deren Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde und deren Bau oder Modernisierung mindestens nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 erfolgt ist.

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einer detaillierten technischen Analyse der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Er wird nach den Vorgaben der DIN V 18599 erstellt und berücksichtigt die bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes.

Bei einem Vor-Ort-Termin werden zahlreiche Details erfasst: Wände, Böden, Dach, Fenster, Gebäudeabmessungen und beheiztes Volumen. Zusätzlich erfolgt eine detaillierte Aufnahme der verwendeten Anlagentechnik. Aufgrund des höheren Aufwands ist ein Bedarfsausweis mit Kosten ab 2000 € in der Regel teurer als ein Verbrauchsausweis.

Ein Bedarfsausweis wird in folgenden Fällen obligatorisch benötigt:

  • Für Neubauten
  • Für Altbauten, deren Bau oder Modernisierung noch nach einem Standard der Wärmeschutzverordnung erfolgt ist, der vor 1977 lag
  • Wenn für die letzten drei Abrechnungsjahre kein lückenloser Energieverbrauch nachweisbar ist
  • Bei Sanierungen, wenn mehr als 10% der Fläche eines Außenbauteils erneuert oder saniert wird

Welcher Energieausweis ist der richtige für Ihre Gewerbeimmobilie?

Grundsätzlich besteht eine Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis, sofern nicht einer der oben genannten Fälle eintritt, die einen Bedarfsausweis zwingend erfordern.

Der Verbrauchsausweis bietet eine kosteneffiziente und meist realistische Option, während der Bedarfsausweis eine genauere Berechnung nach Norm ermöglicht. Bei der Entscheidung sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • Alter und Zustand des Gebäudes
  • Verfügbarkeit vollständiger Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre
  • Budget für die Erstellung des Energieausweises
  • Genauigkeit der gewünschten Energiebewertung

Besonderheiten bei Nichtwohngebäuden

Vielfältige Nutzungszonen

Nichtwohngebäude zeichnen sich durch eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungszonen aus. Je nach Art der Gewerbeimmobilie können dies Büroflächen, Verkaufsräume, Lagerhallen, Produktionsstätten, Gastronomieräume oder andere spezielle Bereiche sein. Jede dieser Zonen stellt unterschiedliche Anforderungen an die Energieversorgung und -effizienz.

Höhere Komplexität

Die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude ist deutlich komplexer als für Wohngebäude. Dies liegt an den unterschiedlichen Nutzungszonen, der vielfältigen technischen Ausstattung und den speziellen energetischen Anforderungen. Aus diesem Grund dürfen Energieausweise für Nichtwohngebäude nur von qualifizierten Fachleuten mit entsprechender Expertise erstellt werden.

Aushangpflicht für bestimmte Gebäude

Für öffentliche Gebäude mit einer Fläche von mehr als 1.000 m² besteht eine Aushangpflicht für den Energieausweis. Bei nicht behördlicher Nutzung gilt diese Pflicht ab einer Fläche von über 500 m². Der Energieausweis muss an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden.

Kosten und Gültigkeitsdauer des Energieausweises

Preisüberblick

Die Kosten für einen Energieausweis für Nichtwohngebäude variieren je nach Art des Ausweises und Größe des Gebäudes:

  • Ein Verbrauchsausweis kostet durchschnittlich zwischen 659 € und 2.000 € inkl. MwSt.
  • Ein Bedarfsausweis beginnt bei etwa 2.000 € und kann je nach Größe und Komplexität des Gebäudes deutlich höher ausfallen
  • Für umfangreichere Gebäude mit mehr als 10 Räumen können zusätzliche Kosten anfallen

Gültigkeitsdauer und Neuerstellung

Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss er neu erstellt werden. Bei wesentlichen Änderungen am Gebäude oder an der Anlagentechnik kann eine vorzeitige Neuerstellung sinnvoll oder sogar erforderlich sein.

Vorteile eines professionell erstellten Energieausweises für Nichtwohngebäude

Rechtssicherheit

Ein korrekt erstellter Energieausweis gewährleistet Rechtssicherheit bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung Ihrer Gewerbeimmobilie. Seit 2014 können Verstöße gegen die Energieausweispflicht mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Transparenz und Vertrauensbildung

Ein aussagekräftiger Energieausweis schafft Transparenz und Vertrauen bei potentiellen Käufern oder Mietern. Er bietet eine objektive Bewertung der energetischen Qualität Ihrer Immobilie und kann bei guten Werten ein wichtiges Verkaufs- oder Vermietungsargument sein.

Basis für energetische Sanierungen

Der Energieausweis liefert wertvolle Hinweise auf energetische Schwachstellen des Gebäudes und gibt Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen. Er kann als Grundlage für einen individuellen Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude (iSFP NWG) dienen, der strukturierte und kosteneffiziente Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzeigt.

Unser Service für Energieausweise in Bremen und bundesweit

Persönliche Beratung

Als Energiepass Bremen bieten wir Ihnen eine umfassende persönliche Beratung zur Wahl des richtigen Energieausweises für Ihre Gewerbeimmobilie. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und empfehlen die für Sie optimale Lösung.

Professionelle Erstellung durch Experten

Unsere erfahrenen Experten erstellen Ihren Energieausweis präzise und rechtskonform. Wir verfügen über das nötige Know-how im Bereich der Nichtwohngebäude und berücksichtigen alle relevanten Faktoren für eine genaue energetische Bewertung.

Umfassender Service von der Datenerfassung bis zur Ausstellung

Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Erfassung der notwendigen Daten über die Berechnung bis hin zur Ausstellung des Energieausweises. Bei Bedarf führen wir auch Vor-Ort-Termine durch, um alle relevanten baulichen und technischen Details zu erfassen.

Regionale Expertise mit bundesweiter Verfügbarkeit

Unser Haupteinsatzgebiet umfasst Bremen, Weyhe, Stuhr und die umliegende Region. Bei größeren Projekten sind wir jedoch auch bundesweit für Sie im Einsatz. Unsere lokale Verwurzelung kombiniert mit überregionaler Erfahrung macht uns zu Ihrem kompetenten Partner für Energieausweise in ganz Deutschland.

Kontaktieren Sie uns für Ihren Energieausweis

Profitieren Sie von unserer Expertise

Energieausweise für Nichtwohngebäude sind komplex und erfordern spezielles Fachwissen. Eine fehlerhafte Erstellung kann nicht nur zu rechtlichen Problemen führen, sondern auch zu unnötig hohen Kosten bei energetischen Sanierungsmaßnahmen.

Vermeiden Sie unnötige Kosten und Komplikationen

Die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude kann hohe Kosten verursachen – aber das muss nicht sein. Mit unserer Erfahrung und Expertise finden wir für Sie die kosteneffizienteste Lösung, die dennoch allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Rufen Sie uns an – Wir beraten Sie gerne

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Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung. Wir sind der Energiepass Bremen® und immer für Sie erreichbar:

Rufen Sie uns gerne an und lassen Sie sich von uns beraten. Energieausweise für Nichtwohngebäude sind kompliziert und können hohe Kosten verursachen, aber das muss nicht sein – wir zeigen Ihnen gerne wie genau.

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