Einleitung zum Thema Wohnflächenberechnung für Energieausweise

Sie sind in Bremen oder im 50-km-Umkreis ansässig und planen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten? Dann ist die korrekte Berechnung der Wohnfläche im Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Sie unerlässlich. In diesem Artikel klären wir alle Ihre Fragen dazu.

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Grundprinzip der Wohnflächenberechnung

Die Wohnfläche addiert alle anrechenbaren Grundflächen der Räume, die exklusiv zum Wohnraum zählen.

Deshalb gehören Grundflächen von „Zubehörräumen“ (zum Beispiel Dachräume, Geschäfts- und Wirtschaftsräume, Keller oder Räume, die den Bauordnungsrecht Anforderungen nicht genügen) nicht zur Wohnfläche.

Im Prinzip handelt es sich bei der Wohnfläche um die Größe, die auch in Kauf- oder Mietverträgen vertraglich schriftlich fixiert und angegeben ist.

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Unterschied Gebäudenutzfläche und Wohnfläche

Achtung: Die Gebäudenutzfläche entspricht nicht der Wohnfläche und weicht von dieser ab, da sie anders berechnet wird. Die Gebäudenutzfläche (wird mit AN abgekürzt) ergibt sich aus dem Gebäudevolumen. Sie ist das Produkt aus dem Gebäudevolumen und dem Faktor 0,32. Die Gebäudenutzfläche kann demnach vereinfachend durch Multiplikation mit dem Faktor 1,2 aus der Wohnfläche ermittelt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller ist hingegen der Faktor 1,35 anzusetzen.

Somit ist die Gebäudenutzfläche größer als die beheizte Wohn- oder Mietfläche, weil sie ebenfalls mittelbar beheizte Flure und Treppenhäuser einbezieht, die zwar in der Regel nicht zur Mietfläche gehören, aber trotzdem zur beheizten Gebäudehülle gehören und somit mit in die Berechnung einfließen.

In unserem ausführlichen Blogartikel zum Thema Wohn- und Gebäudenutzfläche, finden Sie weitere spannende Informationen.

Was genau zählt zur Wohnfläche im Energieausweis?

Die Wohnfläche im Energieausweis für Wohngebäude gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) umfasst alle Räume, die exklusiv als Wohnraum genutzt werden. Das sind Ihr Wohnzimmer, Schlafzimmer, die Küche und das Bad.

Was gehört nicht zur Wohnfläche?

Zubehörräume wie Dachböden, Keller oder Lagerräume zählen nicht zur Wohnfläche. Ebenso sind Räume, die nicht den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügen, ausgeschlossen.

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Der feine Unterschied: Wohnfläche & Gebäudenutzfläche

Die Gebäudenutzfläche ist nicht gleich der Wohnfläche! Sie wird anders berechnet und beinhaltet auch mittelbar beheizte Flure und Treppenhäuser. Die Gebäudenutzfläche wird durch Multiplikation der Wohnfläche mit dem Faktor 1,2 oder 1,35 (für Ein- und Zweifamilienhäuser mit beheiztem Keller) ermittelt.

Warum ist das für Sie als Bremer so wichtig?

Die korrekte Ermittlung der Wohnfläche hat nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Auswirkungen. Sie beeinflusst den Wert Ihrer Immobilie und ist entscheidend für die Energieeffizienzklasse, die im Energieausweis angegeben wird.

Ihr nächster Schritt: Kostenlose Beratung in Bremen für Bremerinnen und Bremer und alle Gemeinden im Umkreis von 50km

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Dieser Artikel soll Ihnen nicht nur Klarheit verschaffen, sondern auch das Vertrauen geben, dass Sie bei uns in den besten Händen sind. Wir freuen uns darauf, Sie bald beraten zu dürfen!