Die Energieeffizienz von Gebäuden lässt sich aus dem Energieausweis ableiten. Hierzu finden sich im Energieausweis so genannte Energieeffizienzklassen, die im Zuge der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) eingeführt worden sind. Die energetische Qualität eines Gebäudes bestimmt immer mehr den Wiederverkaufswert bzw. die Attraktivität einer Immobilie. Dies gilt vor allem in Zeiten steigender Energiepreise. Denn eine schlechte energetische Güte bedeutet automatisch höhere Energiekosten, die die Bewohnbarkeit in Sachen Nebenkosten weniger attraktiv erscheinen lassen.
Die Farbskala in Energieausweisen ist seit der EnEV 2014 in Effizienzklassen von A+ bis H aufgeteilt. Die Klassen A und B entsprechen in der Regel dem heutigen Neubauniveau. Wohngebäude mit einem durchschnittlichen Verbrauch sind meistens der Klasse E zugeordnet und befinden sich damit farblich gerade noch im gelben Bereich. Bestimmt ist die Einteilung in die Energieeffizienzklasse nach dem relevanten Kennwert, der mit der Einheit „kWh/m²a“ ausgedrückt ist.
Folgende Einteilung liegt der EnEV 2014 zu Grunde:
Energieeffizienzklasse | Endenergiebedarf / Endenergieverbrauch |
---|---|
A+ | unter 30 kWh/m²a |
A | 0 < 50 kWh/m²a |
B | 50 < 75 kWh/m²a |
C | 75 < 100 kWh/m²a |
D | 100 < 130 kWh/m²a |
E | 130 < 160 kWh/m²a |
F | 160 < 200 kWh/m²a |
G | 200 < 250 kWh/m²a |
H | über 250 kWh/m²a |