Die Registriernummer für den Energieausweis beschafft der Energieausweisersteller bzw. Ihr Energieberater. Sie selber müssen also als Kunde keine Registriernummer für Ihre Immobilie beantragen. Für die Registrierung, die sich über das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) vollzieht, muss der Energieberater eine Gebühr entrichten. Bei uns ist diese Gebühr bereits in dem Preis für die Energieausweiserstellung enthalten.
Das DIBt bietet Energieberatern bundesweit ein EnEV-Benutzerkonto an, über welches die Registriernummern objektspezifisch bezogen werden.
Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen müssen seit dem 1. Mai 2014 über das DIBt mit einer Registriernummer registriert sein. Ausweise, die vor dem 01.05.2014 erstellt worden sind, benötigen keine Registriernummern und haben Bestandsschutz. Auch ältere Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Das Datum bis wann der jeweilige Energieausweis gültig ist, kann auf der ersten Seite eines Energieausweises abgelesen werden.

Das DIBt übernimmt die Registrierung aller Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen. Darüber hinaus übernimmt das DIBt die elektronische Stichprobenkontrolle (Stufe 1) für Energieausweise. Alle weiteren Stichprobenkontrollen ab Stufe zwei vollziehen sich dann je nach Bundesland über die jeweils zuständigen Behörden.