Die Gültigkeit der Energieausweise, die seit 2002 ausgestellt worden sind, beträgt generell 10 Jahre ab dem Datum der Ausstellung. Die Gültigkeit ist auf der ersten Seite des Energieausweises vermerkt. Energieausweise müssen der zu diesem Zeitpunkt geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen. Wird ein Gebäude durch eine energetische Sanierung verändert, ist eine vorgezogene Erneuerung des Energieausweises notwendig, um die verbesserte Energiebilanz abzubilden. Sind aufgeführte Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis umgesetzt worden, kann der Energieausweisersteller den bedarfsbasierten Energieausweis unter Berücksichtigung der durchgeführten Maßnahme auf den aktuellen Stand bringen. Bei einem verbrauchsbasierten Energieausweis ist es hingegen so, dass eine Erneuerung theoretisch erst nach drei Abrechnungsperioden sinnvoll ist, da die Erstellung auf den Abrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre beruht. Sollte vorher ein Energieausweis durch einen bevorstehenden Nutzerwechsel erforderlich sein, so sollte sinnvoller Weise ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden, da dieser bauphysikalische Veränderungen abbildet.