Zugelassene Fachleute dürfen Energieausweise für Nichtwohngebäude erstellen. Bei Nichtwohngebäuden sind die Anforderungen an die berechtigten Aussteller im Vergleich zu den Wohngebäuden deutlich höher. Hier dürfen laut § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) grundsätzlich nur Akademiker der in der EnEV genannten Fachrichtungen mit einer zugelassenen, EnEV-konformen Weiterbildung, die sich nicht nur auf Wohngebäude beschränkt hat, Energieausweise für Nichtwohngebäude erstellen. Wir können Ihnen mit unserem Service einen rechtlich gültigen Energieausweis erstellen, da wir nur mit entsprechend qualifizierten und zugelassenen Energieberatern zusammenarbeiten. Bei Nichtwohngebäuden ist eine Begehung der Immobilie vor Ort erforderlich.

Bei der Erstellung von Energieausweisen im Nichtwohnbereich ist die Unterscheidung zwischen Mischnutzung sowie rein gewerblich genutzte Gebäude wichtig. Findet die Nutzung des Gebäudes rein gewerblich statt, besteht die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchsbasierten und dem bedarfsbasierten Energieausweis. Um den Verbrauchsausweis erstellen zu können ist die Datenlage essenziell. Im Gegensatz zum Wohnbereich sind hier die Strom- und die Wärmedaten zur Energieausweiserstellung relevant. Eine weitere Voraussetzung, um den Verbrauchsausweis erstellen zu können, ist das vollständige Vorliegen der Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsperioden (ohne signifikante Leerstände).

Mischgebäude, die sowohl gewerblich als auch wohnwirtschaftlich genutzt werden, benötigen getrennte Energieausweise. Einen Ausweis für die wohnwirtschaftlich genutzten Gebäudeteile und einen Ausweis für den Gebäudeteil, der gewerblich genutzt wird.