Das Datum der Ausstellung des Energieausweises lässt sich auf der ersten Seite des Energieausweises ablesen. Seit der EnEV 2007 besteht bei Bestandsgebäuden bereits die Pflicht zur Energieausweiserstellung bei einem bevorstehenden Nutzerwechsel. Im Neubau ist der Energieausweis hingegen schon seit 2002 Pflicht. In diesem Fall ist der Energieausweis nicht nur dem potenziellen Kunden vorzulegen, sondern auch der zuständigen Behörde. Der Energieausweis ist ganzheitlich für ein Gebäude zu erstellen. Die Erstellung für einzelne Wohnungen innerhalb des Gebäudes ist nicht möglich. Bei baugleichen Reihenhäusern mit dem identischen Baujahr ist es möglich einen Energieausweis für die komplette Häuserzeile zu erstellen, sofern keine Modernisierungsmaßnahmen bei einzelnen Wohneinheiten vorgenommen worden sind.