Was für die Erstellung eines Energieausweises benötigt wird, hängt vor allem von der Art des Energieausweises ab. Es gibt zwei Ausweisarten: Den vereinfachten Verbrauchsausweis und den bauphysikalisch aussagekräftigeren Bedarfsausweis.

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises für Nichtwohngebäude werden die Verbrauchsdaten für Strom und Wärme benötigt. Hierbei sind die letzten drei Abrechnungsperioden zwingend erforderlich. Sollten diese Daten nicht oder nur lückenhaft vorliegen, so ist ein Verbrauchsausweis nicht möglich. Gleiches gilt für den Fall, dass Verbrauchsdaten nicht eindeutig dem Nichtwohngebäude zugeordnet werden können. Zusätzlich ist eine Begehung der Immobilie erforderlich.

Bei einem Bedarfsausweis ist eine Begehung der Immobilie vor Ort erforderlich. Zu diesem Termin sollten dann Baubeschreibung, Bauzeichnung bzw. Grundrisse des Objektes vorliegen. Wenn das Nichtwohngebäude in der Vergangenheit saniert worden ist, so sind Nachweise über diese Sanierung erforderlich (wie zum Beispiel Rechnungen von Fachunternehmen, die die Sanierungsmaßnahmen dokumentieren). Zusätzlich benötigen unsere Energieberater mit Blick auf die Anlagentechnik jeweils ein aktuelles Messprotokoll des Schornsteinfegers. Alle weiteren Daten werden im Zuge der Besichtigung des Objektes durch unsere Energieberater erhoben.