Der Energieausweis soll dem Leser ermöglichen, sich ein Bild darüber zu machen, ob das betreffende Gebäude eher gut oder schlecht in Sachen Energie aufgestellt ist. Denn neben der technischen Beschaffenheit und der Mangelfreiheit eines Gebäudes, sieht man dem Gebäude nicht gleich an, ob es viel oder wenig Energie benötigt. Daher hat der Gesetzgeber den Energieausweis eingeführt, um eine gewisse Transparenz herzustellen und einen Vergleichsmaßstab zu haben. Eine erste Orientierung bieten die im Energieausweis ermittelten Energieeffizienzklassen. Diese Klassen gehen von A+ (= sehr gut) bis H (= sehr schlecht) und geben dem Objekt definierte Schulnoten. Je besser der ermittelte Energiekennwert ist, desto weiter befindet er sich in farblich grüner Richtung. Je schlechter die Dämmeigenschaften eines Objektes sind und je schmutziger die verwendete Energie, desto weiter befinden sich die Energiekennwerte im rötlichen Bereich. Somit lässt sich durch den Energieausweis erahnen, ob mit eher hohen oder eher geringen Energiekosten zu rechnen ist.

Wurde ein Gebäude in der Vergangenheit saniert, so fließen diese Sanierungsmaßnahmen – soweit sie energetisch relevant sind – in die Energiebilanz eines Gebäudes ein. Insofern fallen energetisch sanierte Gebäude deutlich besser aus als Gebäude, bei denen seit ihrer Erstellung nichts weiter gemacht worden ist.

Hier eine Übersicht bezüglich der Effizienzklassen, die die EnEV 2014 zur Beurteilung heranzieht:

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