Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die Mindestinhalte des Energieausweises. Somit hat der Energieausweis grundsätzlich immer den gleichen Aufbau:

Auf der ersten Seite des Energieausweises sind allgemeine Gebäudedaten angegeben. Dazu zählen beispielsweise die Objektadresse, das Baujahr sowie die Wohnungsanzahl, falls mehrere vorhanden sind. Bei aktuelleren Energieausweisen (Ausstellung nach dem 01.10.2009) sind zudem noch Informationen bezüglich Erneuerbarer Energien sowie zur Art der Lüftung und Kühlung vorhanden.

Je nachdem, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt, sind bestimmte Energiekennwerte angegeben. Beim bedarfsorientierten oder bedarfsbasierten Energieausweis sind die ermittelten Energiekennwerte auf der zweiten Seite des Ausweises zu finden. Handelt es sich um einen Verbrauchsausweis, so lassen sich die Verbrauchswerte (jährlicher Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadtratmeter Nutzfläche) auf der dritten Seite ablesen. Folglich bleibt je nach Ausweisart eine Seite frei bzw. unausgefüllt. Umso höher der energetische Kennwert ausfällt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes zu bewerten. Von diesem Wert hängt auch die Einordnung des Gebäudes im Rahmen des Farbbandtachos ab. Wie bei Haushaltsgeräten gibt es in Sachen Energieausweis eine Kategorisierung mittels Buchstaben. A+ ist die energetisch beste und H die schlechteste Kategorie.

Auf der Seite vier eines Energieausweises stehen hilfreiche Hinweise zur energetischen Verbesserung, die sich durch Modernisierungsmaßnahmen realisieren lassen. Zum Schluss sind auf der letzten Seite (Seite fünf) Bergiffserläuterungen zu den Angaben, die im Energieausweis gemacht wurden, zu finden.