Was für die Erstellung eines Energieausweises benötigt wird, hängt vor allem von der Art des Energieausweises ab. Es gibt zwei Ausweisarten: Den vereinfachten Verbrauchsausweis und den bauphysikalisch aussagekräftigeren Bedarfsausweis.

Bei einem Verbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre benötigt. Bei Wohngebäuden sind lediglich die Wärmeverbräuche relevant, so dass im Falle einer Gasheizung zum Beispiel die Abrechnungen des Energieversorgers der aktuellsten drei Abrechnungsperioden lückenlos vorliegen müssen. Zudem darf das Objekt keine größeren Leerstände aufweisen, da dies die Energiekennwerte unzulässig verzerrt. Darüber hinaus müssen wichtige Fragen zum Gebäude in einem so genannten Erfassungsbogen beantwortet werden und es wird ein aktuelles Schornsteinfegermessprotokoll sowie ein Foto des Objektes benötigt. Bei Wohngebäuden ist eine Begehung der Immobilie im Falle eines Verbrauchsausweises durch unseren Energieberater nicht erforderlich.

Bei einem Bedarfsausweis hingegen ist eine Begehung der Immobilie vor Ort erforderlich. Hierfür werden nach Möglichkeit Baubeschreibung, Bauzeichnung bzw. Grundrisse des Objektes benötigt. Wenn die betreffende Immobilie in der Vergangenheit saniert worden ist, so sind Nachweise über diese Sanierung (wie zum Beispiel Rechnungen bezüglich der Sanierung) zu beschaffen. Zusätzlich benötigt unser Energieberater ein aktuelles Messprotokoll des Schornsteinfegers. Alle weiteren Daten werden im Zuge der Besichtigung des Objektes durch unseren Energieberater erhoben.