Ob für Ihre Immobilie als Wohngebäude ein vereinfachter Verbrauchsausweis zulässig ist, hängt maßgeblich vom Baujahr des Gebäudes ab. Der Verbrauchsausweis ist bei Wohngebäuden zulässig, bei denen der Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt worden ist. Wurde der Bauantrag hingegen davor gestellt, so darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden und es ist der Bedarfsausweis verbindlich vorgeschrieben. Eine Ausnahme hiervon ist bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohneinheiten gegeben. Für diese Gebäude kann auch ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, wenn die Verbräuche der letzten drei Jahre im Bereich Wärme lückenlos vorliegen. Ab fünf Wohneinheiten ist somit ein Verbrauchsausweis zulässig.