Die meisten Immobilienbesitzer wissen, dass ein Energieausweis Pflicht ist, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen oder vermieten möchten. Doch gibt es Ausnahmen von dieser Regel?

Und unter welchen Umständen ist ein Energieausweis nicht erforderlich?

In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie auf einen Energieausweis verzichten können und warum es dennoch sinnvoll sein könnte, einen ausstellen zu lassen.

Die Ausnahmen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiesetz (GEG) zeigt wann ein Energieausweiss nicht nötig ist:

Gebäude mit Denkmalschutz

Wenn Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, sind Sie in der Regel von der Energieausweispflicht befreit. Denkmalschutzgebäude haben oft besondere bautechnische Eigenschaften, die eine herkömmliche Energieeffizienzbewertung erschweren. In solchen Fällen kann auf einen Energieausweis verzichtet werden.

Kirchen

Kirchengebäude sind ebenfalls oft von der Energieausweispflicht ausgenommen. Dies liegt daran, dass die Nutzung von Kirchen in der Regel anders ist als bei Wohn- oder Gewerbegebäuden, und herkömmliche Energieeffizienzkriterien möglicherweise nicht zutreffen.

Gebäude, die abgerissen werden sollen (Abrissgebäude)

Gebäude, die in naher Zukunft abgerissen werden sollen, benötigen in der Regel keinen Energieausweis. Dies ergibt Sinn, da diese Gebäude ohnehin nicht mehr lange genutzt werden.

Kleine Gebäude unter 50 m² Nettogesamtfläche

Kleine Gebäude mit einer Nettogesamtfläche von weniger als 50 m² sind von der Energieausweispflicht befreit. Hier wird angenommen, dass der Energieverbrauch in der Regel gering ist und ein Ausweis daher nicht notwendig ist.

Besondere Regelungen für klassische Ferienhäuser

Für klassische Ferienhäuser gibt es seit der EnEV 2014 spezielle Einschränkungen. Ob ein Energieausweis erforderlich ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

In einigen Fällen sind Ferienhäuser von der Ausweispflicht befreit, während in anderen eine Ausnahme gemacht wird.

Wann müssen Energiekennwerte angegeben werden?

Es gibt Situationen, in denen Sie Ihre Immobilie online oder in Printmedien inserieren möchten, aber noch keinen rechtsgültigen Energieausweis haben.

In diesen Fällen müssen die Energiekennwerte noch nicht zwingend angegeben werden.

Sie können Energiekennwerte in Immobilienanzeigen erst dann verlangen, wenn ein rechtsgültiger Ausweis vorliegt.

Dies bedeutet, dass Sie die Energiekennwerte in Ihren Anzeigen noch nicht angeben müssen, solange Sie keinen gültigen Energieausweis haben.

Jedoch sollten Sie beachten, dass die Energieeinsparverordnung einen Zeitpunkt definiert, ab wann der Energieausweis erforderlich ist.

Der Energieausweis muss zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- oder Mietobjekts zugänglich sein.

Dies kann beispielsweise durch den Aushang des Energieausweises bei einer Immobilienbesichtigung erfolgen.

Wenn keine Besichtigung stattfindet, muss der Eigentümer oder Vermieter auf Verlangen Einsicht gewähren.

Spätestens bei einem Nutzerwechsel muss der gültige Energieausweis oder eine Kopie davon ausgehändigt werden.

Andernfalls können empfindliche Bußgelder drohen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig um einen Energieausweis als Eigentümer oder Vermieter zu kümmern.

Warum sollten Sie sich frühzeitig um einen Energieausweis kümmern?

Die Ausnahmen von der Energieausweispflicht sind begrenzt, und in den meisten Fällen ist ein Energieausweis erforderlich. Warum sollten Sie sich also frühzeitig darum kümmern?

Vermeidung von Bußgeldern

Die Nichteinhaltung der Energieausweispflicht kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Um diese zu vermeiden, ist es ratsam, rechtzeitig einen Energieausweis ausstellen zu lassen.

Zeit- und Kostenersparnis bei rechtzeitiger Beantragung

Die Beantragung eines Energieausweises erfordert Zeit und möglicherweise auch Investitionen. Wenn Sie sich frühzeitig darum kümmern, haben Sie genügend Zeit, um den besten Weg zu finden, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu verbessern. Darüber hinaus können Sie von staatlichen Förderungen profitieren, die Ihnen bei der Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen helfen können.

Ein Energieausweis mag zwar in einigen Fällen nicht zwingend erforderlich sein, aber er ist in den meisten Fällen sinnvoll. Er eröffnet Ihnen die Möglichkeiten zu diversen staatlichen Förderungen und kann gleichzeitig dazu beitragen, den Wert Ihrer Immobilie zu steigern. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Immobilie energieeffizienter zu machen und langfristig zu profitieren.

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