Energieausweise dienen der energetischen Vergleichbarkeit von Gebäuden. Ab wann ein Energieausweis nun „gut“ oder „schlecht“ ist, hängt vor allem von den Maßstäben der Person ab, die den Energieausweis liest.

Der Wiederverkaufswert bzw. die Attraktivität einer Immobilie wird immer mehr auch durch ihre energetische Qualität bestimmt. Denn eine schlechte energetische Qualität bedeutet automatisch höhere Energiekosten, die die Bewohnbarkeit in Sachen Nebenkosten unattraktiver machen. In Zeiten steigender Energiepreise, in denen auch der Umweltschutz eine immer wichtigere Rolle spielt, kommt der energetischen Qualität einer Immobilie eine stetig wachsende Bedeutung zu.

Die Farbskala des Energieausweises hat sich im Zuge der neuen EnEV 2014 gegenüber der EnEV 2009 deutlich verschärft. Während die Skala gemäß EnEV 2009 von Null bis größer 400 kWh/m²a reichte, hat die neue Skala gemäß EnEV 2014 nur noch eine Spannweite von Null bis größer 250 kWh/m²a. Dies führt in der Tendenz dazu, dass neue Energieausweise gemäß EnEV bezüglich der Einordnung auf der Farbskala tendenziell schlechter ausfallen als Ausweise gemäß EnEV 2009. Zudem wurde die Farbskala in Effizienzklassen von A+ bis H eingeteilt. Dabei entsprechen die Klassen A und B bereits häufig dem Neubauniveau. Pauschal kann man sagen, dass ein Wohngebäude mit einem durchschnittlichen Verbrauch der Klasse E zugeordnet wird und gerade noch im gelben Bereich liegt. Bei der Einteilung in die Energieeffizienzklasse richtet man sich nach dem relevanten Kennwert, der mit der Einheit „kWh/m²a“ ausgedrückt wird.