Energieausweis – wann erstellen? Diese Frage taucht häufiger auf. Doch wann ist der Ausweis überhaupt erforderlich und ab wann sollte man einen Energieberater mit der Erstellung beauftragen?

Unmittelbar erforderlich wird der Energieausweis bereits bei der ersten Objektbesichtigung eines potenziellen Käufers oder Mieters. Denn zu diesem Zeitpunkt ist gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energieausweis bereits vorgeschrieben. Beim Notartermin (Abschluss des Kaufvertrages) bzw. Abschluss des Mietvertrages muss der rechtlich gültige Energieausweis dem neuen Nutzer sogar ausgehändigt werden (Originaldokument oder wahlweise Kopie).

Für die Erstellung eines Energieausweises für Wohngebäude brauchen wir in der Regel drei bis fünf Arbeitstage. Bei Nichtwohngebäuden dauert die Erstellung sogar noch länger. Daher sollte man sich erfahrungsgemäß möglichst frühzeitig um die Erstellung des Energieausweises kümmern – zumal die Energiekennwerte auch in Immobilienanzeigen benannt werden müssen. Viele Immobilienmakler verlangen den Energieausweis somit schon vorab für die Vermarktung und ggf. für das Exposé.

Wenn jedoch vor dem Nutzerwechsel noch eine energetische Sanierung ansteht und keine Immobilienbesichtigungen von potenziellen Interessenten anstehen, so sollte man mit der Erstellung des Energieausweises ruhig noch warten. Schließlich beeinflussen die energetischen Sanierungen die Energiebilanz des Gebäudes und diese Veränderungen fließen somit wieder in den Energieausweis mit ein.