Grundsätzlich wird ein Energieausweis bei bestehenden Gebäuden immer dann benötigt, wenn ein so genannter Nutzerwechsel bevorsteht. Wenn eine Immobilie also verkauft oder neu vermietet werden soll, muss zwingend ein Energieausweis vorliegen, der von den Kauf- oder Mietinteressenten bei Objektbesichtigungen eingesehen werden kann.

Bei Neubauten und umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen sowie Erweiterungen von Gebäuden muss ebenfalls ein Energieausweis ausgestellt werden.
Zusammengefasst besteht in folgenden Fällen die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises:

 

  • Bau eines neuen Wohn- oder Nichtwohngebäudes
  • Erweiterungen und Sanierungen eines Gebäudes im größeren Stil
  • Verkauf eines Wohn- bzw. Nichtwohngebäudes
  • Bevorstehender Mieterwechsel in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude (insbesondere bei Teilvermietungen und Leasing)
  • Öffentliche Gebäude oder privatwirtschaftliche Bauten mit Publikumsverkehr, die mehr als 500 m² Nutzfläche haben