Grundsätzlich ist ein Energieausweis immer dann rechtlich notwendig, wenn ein Wechsel des Eigentümers oder des Mieters bevorsteht (sog. Nutzerwechsel). Auf diese Weise werden Bußgelder vermieden. Die EnEV regelt zudem den Zeitpunkt, ab wann ein Energieausweis notwendig ist.
Hierbei sollte auch zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden unterschieden werden:

Neubauten:

Bei Neubauten muss der Energieausweis laut EnEV unmittelbar nach Fertigstellung bzw. Bauausführung des Gebäudes vorliegen. Ein planerischer EnEV-Nachweis ist übrigens nicht ausreichend.

Bestandsgebäude:

Für Bestandsgebäude ist der Energieausweis zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- oder Mietobjektes notwendig. Denn dann muss der Energieausweis für den Interessenten zugänglich sein. Dies kann zum Beispiel durch Aushang des Energieausweises während der Immobilienbesichtigung geschehen. Wenn eine Besichtigung der Immobilie nicht stattfindet, so muss der Eigentümer oder Vermieter eine Einsichtnahme auf Verlangen ermöglichen. Seitdem die EnEV 2014 in Kraft getreten ist, verlangt der Gesetzgeber spätestens bei einem Nutzerwechsel sogar eine Aushändigung des Energieausweises (Originaldokument oder Kopie). Der Erhalt des Ausweises bei einem Nutzerwechsel (Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages) ist also ganz entscheidend. Es bleibt somit nicht allein bei der Einsichtsmöglichkeit.

Energiekennwerte des vorliegenden Energieausweises müssen in kommerziellen Immobilieninseraten verbindlich angegeben werden – siehe hierzu §16a EnEV 2014. Die EnEV 2014 unterscheidet dabei auch nicht zwischen Privatverkäufern und gewerblichen Verkäufern. Die EnEV-Vorgaben müssen eingehalten werden, auch wenn Sie kein Immobilienmakler sind. Unwissenheit schützt bekanntlich auch vor Strafe nicht.

Wenn Sie eine Kommune sind oder ein privatwirtschaftliches Objekt mit Publikumsverkehr (Museum, Kino, Theater, Bank, größerer Laden usw.) haben, so besteht ggf. sogar die Pflicht zum Aushang des Energieausweises. Dies gilt immer dann, wenn die Nutzfläche gemäß EnEV 2014 größer ist als 500 m². Wichtig ist, dass diese Aushangpflicht auch für Mieter oder Pächter gilt.

Notwendig ist der Energieausweis einerseits aus rechtlichen Gründen. Andererseits ist er aber als Bedarfsausweis auch hilfreich, um sich einen ersten Überblick über die Schwachstellen eines Gebäudes zu verschaffen.

Ganz gleich welche Motivation Sie zur Erstellung des Ausweises haben. Der Energieausweis hilft dabei, die energetische Qualität eines Gebäudes besser einzuschätzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.