Der Energieausweis wird konkret dann benötigt, wenn ein Nutzerwechsel bevorsteht. Wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet werden soll, braucht man einen Energieausweis. Neben dem komplexeren und kostenintensiveren Bedarfsausweis gibt es den vereinfachten Verbrauchsausweis.
Bei Nichtwohngebäuden ist der Verbrauchsausweis bei Bestandsgebäuden grundsätzlich zulässig – zumal es für Wohngebäude eine generelle Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gibt. Um einen solchen Ausweis ausstellen zu können, ist ein lückenloser Nachweis der Strom- und Wärmeverbräuche der letzten drei Abrechnungsperioden unabdingbar. Ohne eine solide Datenbasis kann ein Verbrauchsausweis demnach nicht ausgestellt werden.