Welche Daten für die Erstellung eines Energieausweises benötigt werden, hängt vor allem von der Art des Energieausweises ab. Diesbezüglich gibt es zwei Ausweisarten: Den vereinfachten und kostengünstigeren Verbrauchsausweis und den bauphysikalisch aussagekräftigeren sowie aufwendigeren und damit kostenintensiveren Bedarfsausweis.
Um einen Verbrauchsausweis erstellen zu können, sind die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre erforderlich. Wenn es sich um ein Wohngebäude handelt, sind lediglich die Wärmeverbräuche relevant. Handelt es sich um eine Gasheizung, so werden die Abrechnungen des Energieversorgers der letzten drei Abrechnungsperioden lückenlos benötigt. Zudem darf das Objekt in der Betrachtungszeit keine größeren Leerstände aufweisen, da dies zu unzulässigen Verzerrungen führt. Zusätzlich müssen wichtige Fragen zum Gebäude in einem so genannten Erfassungsbogen beantwortet werden. Außerdem wird ein aktuelles Schornsteinfegermessprotokoll sowie ein Foto des Gebäudes benötigt. Eine Begehung der Immobilie ist bei einem Verbrauchsausweis nicht erforderlich.
Muss hingegen ein Bedarfsausweis für ein Gebäude erstellt werden, so ist eine Begehung der Immobilie vor Ort zwingend erforderlich. Hierzu sollten die Baubeschreibung, Bauzeichnung bzw. Grundrisse des Objektes vorliegen. Ist die Immobilie in einem sanierten Zustand, dann sind Nachweise über diese Sanierung (wie zum Beispiel Rechnungen bezüglich der Sanierung) erforderlich. Zusätzlich benötigt der Energieberater ein aktuelles Messprotokoll des Schornsteinfegers. Weitere Daten werden dann final im Zuge der Besichtigung des Objektes durch unseren Energieberater aufgenommen.