Der Eigentümer eines Hauses oder einer Immobilie braucht einen Energieausweis, wenn er neu vermieten oder das Gebäude verkaufen möchte. Gesetzesgrundlage für die Pflicht ist die so genannte Energieeinsparverordnung (Abkürzung: EnEV). Bei der Energieausweiserstellung wird ein Objekt grundsätzlich ganzheitlich bewertet. Das heißt pro Hausnummer stellt der Energieberater jeweils einen Energieausweis für das Objekt aus. Gibt es mehrere Wohnungen (Beispiel: Mehrfamilienhaus), so darf der Energieberater also keinen Ausweis nur für eine Eigentumswohnung ausstellen, sondern er muss einen Ausweis für das gesamte Gebäude erstellen. Anders sieht es bei Gebäuden aus, wo die Nutzung nicht nur wohnwirtschaftlicher, sondern auch gewerblicher Natur ist. Hier sind Ausweise jeweils getrennt für den Wohn- und den Nichtwohnbereich auszustellen (sog. Mischgebäude).
Wissen sollte man, dass der Ausweis bereits zu dem Besichtigungstermin des Hauses vorliegen muss. Der Ausweis muss für die Interessenten dann zugänglich oder einsehbar sein. Bei dem Abschluss eines Vertrages (Mietvertrag bzw. Kaufvertrag) ist der Energieausweis an die neuen Nutzer (Käufer oder Mieter) auszuhändigen. Missachtet der Eigentümer diese Vorgaben, so drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Es ist dabei unerheblich, ob der Verkäufer als Privatperson oder als Immobilienmakler handelt. Liegt ein Energieausweis vor, so müssen die Kennwerte auch in Immobilienanzeigen angegeben werden, um keine Bußgelder zu riskieren und um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.

Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass es bei Energieausweisen Unterschiede hinsichtlich der Energieausweisart gibt. Es gibt den Verbrauchsausweis, der allerdings nur für Wohngebäude neueren Datums (das heißt konkret bei Gebäuden, bei denen der Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt worden ist) ausgestellt werden darf oder für Mehrfamilienhäuser, die über mehr als sechs Wohneinheiten verfügen, zulässig ist. Die Ausstellung eines kostengünstigeren Verbrauchsausweises ist nur beim vollständigen bzw. lückenlosen Vorliegen der Verbrauchsdaten möglich. Beim Wohngebäude sind die Wärmeverbräuche relevant – Stromverbräuche fließen hingegen nicht mit in die Berechnung ein. Ein Verbrauchsauweis ist dadurch abhängig vom Nutzerverhalten, so dass Gebäude, bei denen nur selten jemand zu Hause ist und beispielsweise von einem Single bewohnt werden, besser ausfallen als Gebäude, die von einer vierköpfigen Familie bewohnt werden, die häufiger zu Hause ist. Vor diesem Hintergrund ist der Verbrauchsausweis eher ungenau.

Der kostenintensivere Bedarfsausweis hingegen beurteilt ein Gebäude auf Basis der bauphysikalischen Daten und ist daher mit Blick auf die Vergleichbarkeit der Immobilie auf dem Immobilienmarkt weitaus aussagekräftiger als ein vereinfachter Verbrauchsausweis. Bedarfsausweise sind bei Wohngebäuden Pflicht, wo der Bauantrag vor dem 01.11.1977 liegt. Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte rechnerisch ermittelt und die Bauteile fließen in die Bewertung des Gebäudes unmittelbar mit ein. Energetisch sanierte Häuser fallen also stets deutlich besser als energetisch unsanierte Häuser aus.