Der Energieausweis ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument, das bei einem Nutzerwechsel (Verkauf oder Mieterwechsel) benötigt wird. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt im Detail für wen der Energieausweis zu welchem Zeitpunkt vorgeschrieben ist. Der Energieausweis macht Gebäude mit Blick auf den Energiebedarf oder Energieverbrauch untereinander vergleichbar. Ziel ist eine höhere Transparenz auf dem Immobilienmarkt, so dass Käufer und Mieter sich besser orientieren können. Der Leser eines Energieausweises soll erkennen, wie es um die Energiebilanz eines Gebäudes im Einzelfall bestellt ist. Eine Farbskala und die Angabe der Effizienzklasse geben erste Hinweise darauf, ob die betreffende Immobilie eher viel oder eher wenig Energie benötigt. In Zeiten steigender Energiepreise beantwortet der Energieausweis also die Frage, wie energieintensiv eine Immobilie im Einzelfall ist.

Einen Energieausweis als Verkäufer oder Vermieter zu haben heißt außerdem, rechtliche Sicherheit zu haben. Denn wer einen solchen Ausweis hat, geht der Gefahr von Bußgeldern aus dem Weg. Außerdem heißt ein Energieausweis auch, dass dem Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages kein rechtlicher Stolperstein mehr im Weg steht. Denn Notare achten beispielsweise beim Abschluss eines Kaufvertrages darauf, dass der Energieausweis auch tatsächlich vorliegt und der bisherige Eigentümer diesen dann auch an den Käufer aushändigt.