Unsere BAfA Energieberater und KfW Spezialisten für Energieberatung kennen sich aus in Bremen und umzu. Schreiben Sie uns info@energiepass-bremen.de oder rufen Sie uns jederzeit an, wir freuen uns auf Sie: 0421 / 989995 90.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Eine staatlich geförderte Energieberatung kann den Energieverbrauch senken und die Energieeffizienz verbessern.
  • Durch die Förderung erneuerbarer Energien können Kosten gespart und zum Klimaschutz beigetragen werden.
  • Eine qualifizierte Energieberatung ermöglicht die Beantragung von Fördergeldern und die effektive Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen.
  • Einen BAfA Energieberater oder KfW Energieberater zu finden, kann mithilfe der Energieeffizienz-Expertenliste erfolgen.
  • Professionelle Energieberatung ist essentiell, um individuelle Lösungen für eine energetische Sanierung zu finden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter können einen Antrag für eine staatlich geförderte Energieberatung stellen.

Jedoch benötigen Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers, um antragsberechtigt zu sein. Unternehmen, die nicht die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Unternehmen: Unternehmen, die nicht die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, können ebenfalls einen Antrag stellen.

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Wir kennen uns aus in Bremen und umzu. Schreiben Sie uns info@energiepass-bremen.de oder rufen Sie uns jederzeit an, wir freuen uns auf Sie: 0421 / 989995 90.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Um einen Antrag für eine staatlich geförderte Energieberatung zu stellen, müssen Sie das Online-Antragsformular verwenden, das vom BAFA bereitgestellt wird. Dieses Formular ermöglicht eine einfache und effiziente Einreichung Ihres Antrags. Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, wird es vom BAFA geprüft und bei Bewilligung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

Das Online-Antragsformular bietet Ihnen die Möglichkeit, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen einzureichen, um Ihren Antrag zu unterstützen. Es ist wichtig, alle relevanten Angaben korrekt und vollständig auszufüllen, um eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten.

Bei Fragen oder Unklarheiten während des Antragsverfahrens können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir sind spezialisiert auf staatlich geförderte Energieberatung und stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie durch den Prozess zu begleiten. Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@energiepass-bremen.de oder rufen Sie uns an unter 0421 / 989995 90.

Qualitätssicherung unserer KfW Energieberater und BAFA Energieberaterinnen ist uns wichtig!
Qualitätssicherung unserer KfW Energieberater und BAFA Energieberaterinnen ist uns wichtig!

Wichtige Schritte beim Ausfüllen des Online-Antragsformulars:

  • Geben Sie Ihre persönlichen Daten an, einschließlich Name, Adresse und Kontaktdaten.
  • Machen Sie genaue Angaben zu Ihrem Wohngebäude, wie zum Beispiel Baujahr, Größe und energetischer Zustand.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, wie z.B. Energieausweise, Baupläne oder andere relevante Dokumente.
  • Geben Sie an, welche Art von Beratung Sie wünschen, z.B. zur energetischen Sanierung oder zum Energiesparen.
  • Beantworten Sie alle Fragen im Formular und fügen Sie gegebenenfalls zusätzliche Informationen hinzu, um Ihren Antrag zu unterstützen.

Wir empfehlen Ihnen, das Online-Antragsformular sorgfältig auszufüllen und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, um eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten. Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen des Formulars haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wann kann mit der Energieberatung begonnen werden?

Mit der Energieberatung kann immer nach der Antragstellung begonnen werden. Der Vorhabenbeginn wird als Abschluss eines rechtsgültigen Vertrages über die Durchführung einer Energieberatung definiert. Der Zuwendungsbescheid muss bei Vertragsschluss noch nicht erteilt worden sein, aber es wird empfohlen, erst dann mit der Beratung zu beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.

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Nach der Bewilligung des Antrags durch das BAFA kann die Energieberatung durchgeführt werden. Es ist ratsam, die Beratung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids zu beginnen, um sicherzugehen, dass die Förderung gewährleistet ist. Der Zuwendungsbescheid ist ein offizielles Dokument, das die Fördermittelzusage des BAFA bestätigt.

Durch das Warten auf den Zuwendungsbescheid können mögliche Unsicherheiten vermieden werden, da die Beratungskosten nur bei Vorliegen des Zuwendungsbescheids gefördert werden. Es ist wichtig, den Vertrag über die Energieberatung erst abzuschließen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt, um keine finanziellen Risiken einzugehen. Eine sorgfältige Planung und Koordination der Energieberatung gewährleistet die optimale Nutzung der Fördermittel und einen effizienten Ablauf der Maßnahmen.

Wann kann mit der Energieberatung begonnen werden?

Der Beginn der Energieberatung ist ein wichtiger Schritt bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Die richtige Planung und Durchführung der Maßnahmen ist entscheidend für den Erfolg und die Effektivität der energetischen Verbesserungen. Daher ist es ratsam, mit der Beratung zu beginnen, sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, um einen reibungslosen Ablauf und eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Welche Leistungen umfasst die Energieberatung?

Die staatlich geförderte Energieberatung bietet eine Vielzahl von Leistungen, um einen effektiven und nachhaltigen Beitrag zur energetischen Sanierung zu leisten. Hier sind einige der Hauptleistungen, die im Rahmen der Förderung erbracht werden:

  1. Beratung zur energetischen Sanierung: Der Energieberater bietet eine umfassende Beratung zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Dabei werden mögliche Maßnahmen zur Dämmung, zur Optimierung der Heizungsanlage und zur Nutzung erneuerbarer Energien besprochen.
  2. Erstellung eines Energieausweises: Im Rahmen der Energieberatung wird ein Energieausweis erstellt, der den Energieverbrauch und die energetische Qualität des Gebäudes bewertet. Dadurch erhalten Eigentümer und Mieter einen Überblick über den energetischen Zustand ihres Gebäudes.
  3. Begleitung und Überwachung der Maßnahmen: Der Energieberater begleitet die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und überwacht deren Qualität und Effektivität. Dadurch wird sichergestellt, dass die energetische Sanierung ordnungsgemäß durchgeführt wird.
  4. Beratung zum Energiesparen: Neben der energetischen Sanierung bietet die Energieberatung auch umfassende Beratung zum Energiesparen im Alltag. Dabei werden Tipps und Empfehlungen gegeben, wie der Energieverbrauch im Haushalt reduziert werden kann.

Durch diese Leistungen soll die staatlich geförderte Energieberatung dazu beitragen, energetische Einsparpotenziale aufzuzeigen und den Energieverbrauch nachhaltig zu senken. Dadurch können Eigentümer und Mieter nicht nur ihre Energiekosten reduzieren, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Um von der BAFA Förderung zu profitieren und eine professionelle Energieberatung in Anspruch zu nehmen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Schreiben Sie uns an info@energiepass-bremen.de oder rufen Sie uns unter 0421 / 989995 90 an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

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Table: Fördergelder für die energetische Sanierung

FörderprogrammFörderhöheVoraussetzungen
BAFA Förderungbis zu 80% der BeratungskostenAntrag vor Vorhabenbeginn stellen
KfW Förderungbis zu 30.000 Euro pro WohneinheitEinhaltung der KfW-Standards
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)bis zu 40% der Kosten für energetische SanierungsmaßnahmenEinhaltung der BEG-Kriterien

Wie wird ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt?

Eine individuelle energetische Sanierung erfordert eine detaillierte Planung und Koordination verschiedener Maßnahmen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet eine strukturierte Methode, um schrittweise und effizient vorzugehen. Hier ist eine Übersicht über den Prozess:

Energieanalyse und Ist-Zustand

Der erste Schritt bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ist die Durchführung einer umfassenden Energieanalyse. Dabei wird der aktuelle Energieverbrauch und -effizienz des Gebäudes bewertet. Dies umfasst die Prüfung der Gebäudehülle, der Heizungsanlage, der Lüftungssysteme und anderer relevanter Komponenten. Auf dieser Grundlage wird der Ist-Zustand des Gebäudes ermittelt.

Energieeinsparpotenziale identifizieren

Anschließend werden die energetischen Einsparpotenziale des Gebäudes identifiziert. Dies umfasst die Bewertung von Wärmebrücken, die Analyse von Wärmedämmung, Fenstern und Türen, die Überprüfung der Heizungs- und Warmwassersysteme sowie die Untersuchung der Stromnutzung. Durch die Identifizierung von Schwachstellen können gezielte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung entwickelt werden.

Maßnahmenplanung und Priorisierung

Auf der Grundlage der Energieanalyse und der identifizierten Einsparpotenziale wird ein Maßnahmenplan erstellt. Dieser enthält eine detaillierte Aufstellung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, einschließlich der Kosten und des voraussichtlichen Energieeinsparpotenzials. Die Priorisierung der Maßnahmen erfolgt in der Regel anhand von Kosten-Nutzen-Analysen und zeichnet sich durch eine Abfolge aus, die die größtmögliche Energieeffizienz gewährleistet.

Ein individueller Sanierungsfahrplan bietet den Vorteil einer systematischen Vorgehensweise, um eine nachhaltige und effektive energetische Sanierung zu erreichen. Durch die Nutzung staatlicher Förderungen für erneuerbare Energien können die Kosten für die Sanierung reduziert werden, während gleichzeitig der Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen minimiert werden. Kontaktieren Sie uns, um Ihren individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen und von den Vorteilen einer professionellen Energieberatung zu profitieren.

individueller Sanierungsfahrplan
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Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Um von staatlichen Förderprogrammen im Bereich erneuerbare Energien zu profitieren, gelten bestimmte Voraussetzungen. Unternehmen, die die spezifischen Kriterien für die Förderung nicht erfüllen, haben dennoch die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für bestimmte Fördermaßnahmen der KfW und des BAFA eine Beratung durch einen auf der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragenen Energieberater erforderlich ist.

Unternehmen: Für Unternehmen gelten unterschiedliche Voraussetzungen je nach Art der Förderung. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Kriterien zu informieren und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Auch wenn ein Unternehmen die Vorgaben nicht vollständig erfüllt, kann es dennoch antragsberechtigt sein.

Expertenberatung: Für bestimmte Förderprogramme ist eine professionelle Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten Pflicht. Diese Experten sind auf der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen und verfügen über das nötige Fachwissen, um eine qualifizierte Beratung durchzuführen. Durch die Expertenberatung wird sichergestellt, dass die Fördergelder effizient und sinnvoll eingesetzt werden.

FörderprogrammVoraussetzungen
KfW-FörderungUnternehmen müssen bestimmte energetische Standards erfüllen und die geförderten Maßnahmen fristgerecht umsetzen.
BAFA-FörderungDie Förderung richtet sich an verschiedene Zielgruppen, darunter auch Unternehmen. Es gelten spezifische Anforderungen je nach Art der Maßnahme.

Um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und eine erfolgreiche Antragstellung möglich ist, ist es ratsam, sich im Vorfeld gründlich zu informieren oder einen qualifizierten Energieberater zu konsultieren. So können alle notwendigen Schritte für eine Förderung erneuerbarer Energien optimal umgesetzt werden.

Wie findet man einen qualifizierten Energieberater?

Um einen qualifizierten Energieberater zu finden, kann die Energieeffizienz-Expertenliste genutzt werden. Diese Liste umfasst Expertinnen und Experten, die Immobilienbesitzende bzw. Unternehmen in Energieeffizienz-Fragen beraten dürfen. Die Expertenliste wird von der KfW, dem BMWi und dem BAFA betreut und verwaltet. Es ist wichtig, dass der Energieberater auf dieser Liste eingetragen ist, um die Fördergelder der KfW und des BAFA beantragen zu können.

Die Energieeffizienz-Expertenliste bietet eine Vielzahl von qualifizierten Energieberatern, die spezifisches Fachwissen und Erfahrung in den Bereichen Energiesparen, energetische Sanierung und Förderung erneuerbarer Energien haben. Durch die Auswahl eines Energieberaters von der Expertenliste können Sie sicherstellen, dass Sie professionelle und fundierte Beratung erhalten.

Um einen qualifizierten Energieberater zu finden, können Sie die Suchfunktion auf der Webseite der Energieeffizienz-Expertenliste nutzen. Dort können Sie nach bestimmten Kriterien filtern, wie zum Beispiel nach Postleitzahl, Fachgebiet oder Förderprogramm. So finden Sie den passenden Energieberater für Ihr individuelles Anliegen.

energieeffizienz-expertenliste
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Wenn Sie Fragen zur Energieberatung oder zur Suche nach einem qualifizierten Energieberater haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns an info@energiepass-bremen.de oder rufen Sie uns jederzeit an unter 0421 / 989995 90. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.

Weshalb ist eine professionelle Energieberatung wichtig?

Eine professionelle Energieberatung ist von großer Bedeutung für die Verbesserung der Energieeffizienz, das Energiesparen und die energetische Sanierung. Durch eine qualifizierte Beratung können individuelle Einsparpotenziale aufgezeigt werden, um den Energieverbrauch nachhaltig zu senken. Dabei werden verschiedene Aspekte wie die Gebäudehülle, die Heizungs- und Lüftungstechnik sowie die Nutzung erneuerbarer Energien betrachtet. Eine effiziente Nutzung von Energieressourcen hilft nicht nur Kosten zu sparen, sondern leistet auch einen Beitrag zum Klimaschutz, indem der CO2-Ausstoß reduziert wird.

Durch eine professionelle Energieberatung können Fördergelder für energetische Maßnahmen beantragt werden. Es gibt eine Vielzahl von öffentlichen Förderprogrammen, die Investitionen in erneuerbare Energien und energetische Sanierungen unterstützen. Ein erfahrener Energieberater kennt diese Programme und kann bei der Antragstellung sowie der Umsetzung der geförderten Maßnahmen helfen. Dadurch wird gewährleistet, dass alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden und eine ordnungsgemäße Planung und Überwachung der Maßnahmen erfolgt.

Die energetische Sanierung eines Gebäudes erfordert fachkundiges Wissen und eine ganzheitliche Betrachtung. Eine professionelle Energieberatung kann dabei helfen, die bestmöglichen Lösungen für eine individuelle Sanierung zu finden. Es werden verschiedene Aspekte wie der bauliche Zustand, die energetische Qualität der Gebäudehülle und die vorhandene Haustechnik berücksichtigt. Auf Basis einer detaillierten Analyse werden konkrete Maßnahmenempfehlungen gegeben, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele des Gebäudes abgestimmt sind. So kann eine effektive und wirtschaftliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ermöglicht werden.

Um eine professionelle Energieberatung in Anspruch zu nehmen, können Sie sich an uns wenden. Wir sind Experten auf dem Gebiet der Energieeffizienz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@energiepass-bremen.de oder rufen Sie uns jederzeit an unter 0421 / 989995 90. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Ihren Energieberatungsbedürfnissen zu helfen.

Energieeffizienz
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Fazit

Eine staatlich geförderte Energieberatung durch einen qualifizierten BAfA Energieberater oder KfW Energieberater kann dabei helfen, den Energieverbrauch zu senken, Energiekosten zu sparen und die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Durch die Förderung erneuerbarer Energien und die Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen kann ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Eine professionelle Energieberatung ist essentiell, um die bestmöglichen Lösungen für eine individuelle energetische Sanierung zu finden.

Wir kennen uns aus in Bremen und umzu. Schreiben Sie uns info@energiepass-bremen.de oder rufen Sie uns jederzeit an, wir freuen uns auf Sie: 0421 / 989995 90.

FAQ – KfW Energieberter, BAFA Energieberater

Wer kann einen Antrag bei der BAFA / KfW stellen?

Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter können einen Antrag für eine staatlich geförderte Energieberatung stellen. Jedoch benötigen Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers, um antragsberechtigt zu sein. Unternehmen, die nicht die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter können einen Antrag für eine staatlich geförderte Energieberatung stellen. Jedoch benötigen Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers, um antragsberechtigt zu sein. Unternehmen, die nicht die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Wie wird ein BAFA Antrag gestellt?

Der Antrag für eine staatlich geförderte Energieberatung kann ausschließlich über das vom BAFA bereitgestellte Online-Antragsformular gestellt werden. Nachdem der Antrag eingereicht wurde, erfolgt die Prüfung durch das BAFA und bei Bewilligung wird ein Zuwendungsbescheid erteilt.

Wann kann mit der Energieberatung begonnen werden?

Mit der Energieberatung kann immer nach der Antragstellung begonnen werden. Der Vorhabenbeginn wird als Abschluss eines rechtsgültigen Vertrages über die Durchführung einer Energieberatung definiert. Der Zuwendungsbescheid muss bei Vertragsschluss noch nicht erteilt worden sein, aber es wird empfohlen, erst dann mit der Beratung zu beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.

Welche Leistungen umfasst die Energieberatung?

Die staatlich geförderte Energieberatung umfasst verschiedene Leistungen, wie die Beratung zur energetischen Sanierung, die Erstellung eines Energieausweises, die Begleitung und Überwachung der geplanten Maßnahmen sowie die Beratung zum Energiesparen. Die Beratung soll dazu dienen, energetische Einsparpotenziale aufzuzeigen und den Energieverbrauch zu senken.

Wie wird ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt auf, wie ein Wohngebäude schrittweise durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen energetisch saniert oder ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau erreicht werden kann. Der iSFP legt die Mindestinhalte für eine Sanierung fest und enthält Vorschläge für die Sanierungsschritte. Die Sanierungsschritte müssen aufeinander aufbauen und alle vorgeschlagenen Maßnahmen sollten nach dem Bestmöglich-Prinzip gestaltet sein.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Für die Förderung durch das BAFA gibt es bestimmte Voraussetzungen. Unternehmen, die die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllen, können ebenfalls antragsberechtigt sein. Für bestimmte Fördermaßnahmen der KfW und des BAFA ist die Beratung durch einen auf der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragenen Energieberater Pflicht.

Wie findet man einen qualifizierten Energieberater?

Um einen qualifizierten Energieberater zu finden, kann die Energieeffizienz-Expertenliste genutzt werden. Diese Liste umfasst Expertinnen und Experten, die Immobilienbesitzende bzw. Unternehmen in Energieeffizienz-Fragen beraten dürfen. Die Expertenliste wird von der KfW, dem BMWi und dem BAFA betreut und verwaltet. Es ist wichtig, dass der Energieberater auf dieser Liste eingetragen ist, um die Fördergelder der KfW und des BAFA beantragen zu können.

Weshalb ist eine professionelle Energieberatung wichtig?

Eine professionelle Energieberatung ist wichtig, um individuelle Einsparpotenziale aufzuzeigen, Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu senken. Durch eine qualifizierte Beratung können Fördergelder für energetische Maßnahmen beantragt werden und die ordnungsgemäße Planung und Überwachung der Maßnahmen wird gewährleistet. Eine fachkundige Begleitung ermöglicht eine effektive und wirtschaftliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.


Welche Rolle spielt die ISFP im Kontext der Energieberatung für Wohngebäude?

Die ISFP (Innovation, Sicherheit und Prävention) fördert die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude. Sie stellt sicher, dass alle Energieberatungen den aktuellen Standards entsprechen und energieeffiziente Lösungen empfehlen.


Kann ich eine Förderzusage für den Fenstertausch mit Förderung erhalten?

Ja. Der Fenstertausch mit Förderung ist ein wichtiger Gegenstand der Förderung. Sie können einen Zuschuss von bis zu 20% und mehr in 2024 erhalten. Kontaktieren Sie uns, um die genauen Details zu erfahren: 0421 / 989995 90.

Wie beantrage ich eine Bundesförderung für Energieberatung?

Sie können einen Antrag für die Bundesförderung für Energieberatung online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Energieberaterinnen und Energieberater mit der entsprechenden Qualifikation können Ihnen bei Ihrer Antragstellung behilflich sein.


Werden Energieberatungen mit einem Zuschuss gefördert?

Ja, Energieberatungen werden mit einem Zuschuss gefördert. In den meisten Fällen deckt der Zuschuss bis zu 80 Prozent der Kosten einer umfassenden Energieberatung ab. Konkret können Sie sich bis zu 2.200€ Sofort-Bonus vom BAFA sichern.

Wie viel kann ich durch die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude sparen?

Bei einer vollständigen Energieberatung für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus können Sie bis zu 1.300 Euro sparen, und für Nichtwohngebäude sogar bis zu 1.700 Euro, plus 500 Euro im Falle einer Präsentation der Ergebnisse auf der Eigentümerversammlung.

Welche Qualifikation benötigen Energieberater für die Zulassung zur Bundesförderung der Energieberatung?

Um zur Bundesförderung der Energieberatung zugelassen zu werden, müssen Energieberater eine Qualifikationsprüfung in Energieberatung ablegen. Diese Prüfung gewährleistet, dass sie die notwendige Expertise haben, um qualitativ hochwertige und effiziente Energieberatungen durchzuführen.

Kann ich die Förderung der Energieberatung nach der Datenaufnahme vor Ort beantragen?

Nein. Die Beantragung sollte nach der Angebotsstellung durch den Energieberater erfolgen, aber vor Aufnahme der Arbeiten. Ein Angebot zur Energieberatung wird unter den Vorbehalt der Förderung durch das BAFA gestellt. Somit wird es erst rechtsverbindlich nach dem Erhalt der Förderzusage. Erst danach sollte mit der Datenaufnahme begonnen werden.