Der Energieausweis ist bereits Pflicht. Somit handelt es sich in Sachen Energieausweis um kein zukünftiges Ereignis oder zukünftige Pflicht, sondern der Ausweis ist bereits seit Jahren Realität. Und zwar immer dann, wenn man eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchte. Gesetzesgrundlage hierfür ist die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Hält man sich als Eigentümer einer zu veräußernden Immobilie nicht an diese Pflicht, so wird dieser Verstoß mit bis zu 15.000 Euro sanktioniert.
Im Neubau ist der Energieausweis schon seit 2002 Pflicht. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist seit dem 01. Juli 2009 verbindlich vorgeschrieben.

Im Zuge der neuen EnEV, die seit dem 01.05.2014 in Kraft ist, sind einige Aspekte im Kontext des Energieausweises sogar noch verschärft worden. So war der Energieausweis beispielsweise noch im Rahmen der Vorgängerversion EnEV 2009 lediglich auf Verlangen vorzuzeigen. Seit dem 01. Mai 2014 ist der Energieausweis nun aber bereits zum Zeitpunkt der Immobilienbesichtigung zugänglich zu vermachen. Zudem sieht die EnEV 2014 eine Aushändigung des Ausweises bei einem Nutzerwechsel vor.