Da der Eigentümer in der Pflicht steht, den Energieausweis bei der Erstbesichtigung oder spätestens beim Abschluss des Miet- bzw. Kaufvertrages vorlegen zu können, hat auch der Eigentümer in der Regel die Kosten für die Erstellung zu tragen. Dies ist vor allem deshalb sehr wahrscheinlich, weil die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) den Zeitpunkt, ab wann der Ausweis vorliegen muss, ganz klar definiert. Die EnEV schreibt in diesem Zusammenhang ganz klar vor, dass der Ausweis bereits zum Zeitpunkt der Immobilienbesichtigung vorliegen muss. Auch in Immobilienanzeigen müssen die relevanten Energiekennwerte des Energieausweises mit angegeben werden. Potenzielle Mieter oder Käufer erwarten einen Energieausweis heutzutage also und setzen diesen bereits als Selbstverständlichkeit voraus. Es ist nicht so, dass der Ausweis lediglich auf Verlangen des potenziellen Mieters oder Käufers erst vorgelegt werden muss – ganz im Gegenteil! Der Vermieter respektive Verkäufer muss den Ausweis proaktiv schon bei der ersten Besichtigung zugänglich machen und eine Einsichtnahme ermöglichen. Beim Abschluss des Vertrages muss der Eigentümer den Ausweis dann final –ob vom Käufer der Mieter verlangt oder nicht – sogar aushändigen. Dies wird meist auch in den Miet- und Kaufverträgen mit festgehalten, um zu beweisen, dass der Ausweis auch ordnungsgemäß mit ausgehändigt worden ist.

Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus um eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (kurz: WEG) müssen die Kosten von allen Eigentümern nach anteilig getragen werden. Da der Energieausweis grundsätzlich für ein Haus ganzheitlich ausgestellt wird und ein Energieausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren hat, profitieren alle Eigentümer von dem Energieausweis. Hausverwaltungen halten in der Regel einen Energieausweis bei Nutzerwechseln bereit. Sollte noch kein Ausweis vorliegen, so sollte dies schnellstmöglich nachgeholt werden.

Es lohnt sich also, sich möglichst rechtzeitig um den Energieausweis zu kümmern. Denn es ist für beide Parteien ärgerlich und zeitraubend, erst bei dem finalen Vertragsabschluss zu merken, dass ein wichtiges Dokument fehlt – nämlich der Energieausweis. Planen Sie auch ein, dass ein Energieausweis nicht von heute auf morgen einfach so erstellt werden kann. Es müssen alle erforderlichen Daten vorliegen und bei Bedarfsausweisen muss der Energieberater auch entsprechend eine Besichtigung des Objektes vornehmen, die Daten erfassen und den Ausweis computergestützt erstellen.

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