Die Erstellung des Energieausweises ist bei einer bevorstehenden Vermietung oder einem Verkauf laut Energieeinsparverordnung (EnEV) Pflicht. Sinn und Zweck des Energieausweises ist es, den Energieverbrauch- bzw. bedarf eines Objektes genau bestimmen zu können. Durch die Erstellung ist es möglich, mehrere Objekte miteinander zu vergleichen. Bereits in Immobilienanzeigen sind relevante Daten des Energieausweises anzugeben. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass dieser schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen ist. Zudem bietet der Energieausweis die Möglichkeit, sich über den aktuellen energetischen Zustand der Immobilie zu informieren. Dies ist vor allem für potenzielle Käufer einer Immobilie interessant, die sich vor dem Kauf einen genaueren Überblick über den energetischen Zustand der Immobilie verschaffen möchten. Da der verbrauchsbasierte Energieausweis auf dem Nutzerverhalten der Bewohner basiert, ist dieser weitaus ungenauer als der bedarfsbasierte Energieausweis. Beim Energiebedarfsausweis ist ein Vor-Ort Termin erforderlich, um alle relevanten sowie technischen Daten des Objektes aufzunehmen und auf dieser Grundlage den Energieausweis zu erstellen. Der Energieausweis beinhaltet außerdem mögliche Modernisierungsmaßnahmen, um die energetischen Werte zu verbessern. Dabei handelt es sich lediglich um Modernisierungsempfehlungen und es ist nicht verpflichtend, die vorgeschlagenen Maßnahmen auch umzusetzen.
Warum wurde der Energieausweis eingeführt?
von Stephan Grosser | Mai 11, 2017 | Allgemein, Energieausweis für Mischgebäude, Energieausweis für Nichtwohngebäude, Energieausweis für Wohngebäude | 0 Kommentare