Energieausweise für Mischgebäude
Für Gebäude, die sowohl wohnwirtschaftlich als auch gewerblich genutzt werden, ist es laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) erforderlich, getrennte Energieausweise zu erstellen. Folglich wird in einem solchen Fall einerseits für den gewerblich genutzten Teil ein Ausweis für das so genannte Nichtwohngebäude erstellt. Andererseits wird dann für den Teil des Gebäudes, der zu Wohnzwecken genutzt wird, ein Energieausweis für Wohngebäude erstellt. Am Ende werden für das Gebäude also dann zwei Energieausweise ausgestellt.
Ausnahmeregelung: Wenn bei dem gemischt genutzten Gebäude überwiegend eine Nutzungsart dominiert und die zweite Nutzungsart nur einen sehr geringen Anteil am Gebäude ausmacht, so ist es unter Umständen zulässig, einen Energieausweis lediglich für die dominierende Nutzungsart auszustellen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die dominierende Nutzungsart mindestens 90 Prozent ausmacht – immer gemessen an der Fläche in Quadtratmetern.
Stephan Grosser
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